I)
Vertragsschluss,
Zeichnungsbefugnis
1.
Vertragsschluss
Rechtsverbindliche
Verträge können stets nur schriftlich durch einen zeichnungsbefugten
Vertreter von KS geschlossen werden.
Angebote
von KS verstehen sich als freibleibend, deren Annahme gilt als
verbindlicher Antrag, welcher für einen
rechtswirksamen Vertragsschluss von KS ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden muss.
Diese
Geschäftsbedingungen werden stets Vertragsbestandteil, selbst wenn sie in
Angebot und/oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannt werden
bzw. auf diese verwiesen wird.
Das
Angebot von KS richtet sich an gewerbliche Abnehmer.
1a.
schriftliche Angebote
Individuelle
Angebote
von KS an den Kunden sind bzgl. Art, Umfang und Preisangaben nur in
Schriftform verbindlich.
Aufgrund
von möglichen Preisänderungen bei Material / Zulieferern etc. kann sich
KS maximal 4 Wochen an schriftliche Angebote gebunden halten.
2.
Zeichnungsbefugnis
Rechtsverbindliche
Erklärungen können seitens KS lediglich von dem Geschäftsführer sowie von ausdrücklich
schrift- lich bevollmächtigten
Mitarbeitern abgegeben werden.
II)
Angebote
/ Internetauftritt
/ PREISANGABEN
Das
Angebot von KS auf Preislisten, Prospekten sowie im Internet unter www.koenig-specials.com
wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert, ist aber
stets freibleibend. Angebotene Artikel können vergriffen sein,
kurzfristige Preisänderungen aufgrund von Verteuerungen bei Material,
Lieferanten etc. sind möglich.
Die
in Preislisten und auf der Homepage genannten Spezifikationen sowie Preise
sind unverbindlich und dienen der Abgabe eines Angebots durch den Kunden,
evtl. Spezifikations- und Preisänderungen werden in schriftlichen
Angeboten oder Auftragsbestätigungen von KS mitgeteilt.
III)
Namensrechte,
Markenzeichen,
Urheberrechte
Der
Name und das Logo KOENIG SPECIALS sowie sämtliche Produktnamen und Bilder
genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Missbrauch der
Wort-/Bild-/Markenzeichen sowie von bildlichen Darstellungen ist verboten
und wird von KS rechtlich verfolgt (strafbewehrte Unterlassungs-
erklärungen,
Schadensersatzforderungen etc.).
Eine
ausdrückliche Genehmigung zur Verwendung der Wort-/Bild-/Markenzeichen
und der bildlichen Darstellungen muss durch KS schriftlich erfolgen.
KS
führt Modifikationen durch und entwickelt Tuning-Kreationen auf Basis von
Modellen namhafter Hersteller. Die Urheberrechte von KS beschränken sich
stets auf das von KS durch Veränderung des jeweiligen Fahrzeugs
geschaffene Tuning-Design (wie Karosserieteile, Räder, Auspuff etc.). Die
Urheber- und Markenrechte der Hersteller an ihren Modellen bleiben
unberührt. Diese stehen alleine jenen zu und wird durch Tuning-Arbeiten
von KS nicht verändert. Die Gewährung jeglicher Rechte von KS
beschränkt sich somit stets auf die eigenen geistigen Leistungen sowie
den Namen - jegliche Gewährung von Rechten Dritter (Hersteller) ist
ausgeschlossen.
IV)
Liefer-
und Fertigungszeiten
Bei
den Angaben von Liefer- und Fertigungszeiten in der schriftlichen
Auftragsbestätigung handelt es sich um approximative Angaben. Sie können sich
durch etwaige Lieferengpässe durch Zulieferer sowie
Fertigungsschwierigkeiten von Subunternehmern verzögern. Soweit diese
Verzögerung nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlich durch KS zu
verantworten ist, sind Rücktritt oder Regressforderungen des Kunden
ausgeschlossen.
V)
Unmöglichkeit
der Leistung
Bei
den meisten seiner Lieferungen ist KS auf Lieferanten angewiesen und ist
somit von deren Angaben zum Produkt, zu Preis und Lieferzeit abhängig. Sollte die Fertigung eines Produktes
aufgrund von Zulieferschwierigkeiten oder eines unverhältnismäßigen
Fertigungsaufwands nicht (mehr) möglich sein, wird KS von der Pflicht
zur Leistung befreit, sofern KS dies nicht aufgrund von vorsätzlich
falschen Angaben zu vertreten hat. Ein Vertretenmüssen aufgrund von
Fahrlässigkeit seitens KS ist ausgeschlossen.
Der
Kunde hat in der Folge das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
VI)
Mängel,
Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag
1.
Mängel
Sämtliche
Produkte von KS werden mit größter Sorgfalt gefertigt. Sollte ein
Produkt einen Mangel aufweisen, so ist dieser unverzüglich KS anzuzeigen.
Die Rücksendung eines mangelhaften Artikels ist mit KS abzusprechen.
Unfreie Sendungen werden nicht entgegengenommen.
Eine
abweichende Vorstellung des Kunden von der Beschaffenheit des erworbenen
Produktes stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern das Produkt der
Beschreibung in Angebot und Auftragsbestätigung entspricht.
Die
von uns gelieferten Bausätze und Kits werden präzise für den jeweiligen
Fahrzeugtyp gefertigt. Da es sich um individuelle Fertigungen für den
Kunden handelt, sind jedoch - wie bei dieser Art von Produkten üblich -
stets fachgerechte Montage sowie Finisharbeiten zur exakten Anpassung
nötig. Bei Karosseriebausätzen stellen evtl. Maßabweichungen im
Zentimeter-Bereich sowie ein den Vorstellungen des Kunden nicht
entsprechender Mehraufwand bei Montage und Finish (evtl.
Anpassung/Nachbearbeitung der Teile) keinen Mangel dar.
KS
vertreibt auch Produkte anderer Hersteller. Der Irrtum des Kunden, das
Produkt stamme originär von KS berechtigt diesen nicht zu Rückgabe/Rücktritt,
sofern die Beschaffenheit des Produktes Angebot und/oder Auftragsbestätigung
entspricht.
2.
Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Eine evtl. Rückgabe/Rücksendung kann nur nach Rücksprache mit KS erfolgen.
Unfreie Rücksendungen werden von KS nicht angenommen.
Die
Rückgabe von Einzelanfertigungen sowie auf Bestellung des Kunden
gefertigter Produkte ist ausgeschlossen.
Arbeiten
an Einzelanfertigungen sowie auf Bestellung des Kunden zu fertigenden Produkten
werden erst nach vereinbarter Anzahlung begonnen. Bei einem Rücktritt des
Käufers vom Vertrag ist die Rückzahlung des vom Kunden geleisteten
Betrages ausgeschlossen. Über die Anzahlung hinausgehende, KS durch das
vom Kunden beendete Vertragsverhältnis für die Fertigung sowie
zusätzlich entstandene und entstehende Kosten (Versand, Lagerung etc.)
sind von dem Kunden vollumfänglich zu ersetzen.
VIII)
Gewährleistung
1.
Dauer
KS
gewährleistet grundsätzlich die Fehlerfreiheit seiner Produkte. Die
jeweilige Gewährleistungsdauer ist schriftlich in Auftragsbestätigung
bzw. als sonstiger schriftlicher wirksam einbezogener Vertragsbestandteil
festgelegt. Sollte keine Gewährleistungsdauer schriftlich festgehalten
sein, beträgt diese ein Jahr (bzw. gesetzliche Gewährleistungsdauer im
Verhältnis Unternehmer-Verbraucher).
2.
Gewährleistungsausschluss
Ausgenommen
von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der
Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im
Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen
Besonderheiten ebenfalls schriftlich von der Gewährleistung
ausgeschlossen werden.
Ausgeschlossen
von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen
Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn
bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen,
Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen
nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht
qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Die
technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch
sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt
zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Ein
Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das
bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden – vgl. 5.
3.
Zugesicherte Eigenschaften
Bestimmte
Eigenschaften eines Produktes von KS gelten nur als zugesichert, wenn dies
schriftlich von KS in der verbindlichen Auftragsbestätigung oder als
sonstiger wirksamer Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bekräftigt
wird.
4.
Spezifikationen / Abweichende Vorstellungen des Kunden
Bei
den von KS angebotenen Produkten handelt es sich um Tuningteile und
-umbauten, welche zum großen Teil für den Kunden einzelgefertigt werden.
Abweichungen von den angegebenen Zielwerten (Maßeinheiten, wie cm, mm bei
Verbreiterungen, Tieferlegungen, KW/PS bei Motorumbauten etc.) können
durch die individuelle Fertigung und das Zielfahrzeug, dessen Zustand,
Alter, Laufleistung etc. bedingt sein und stellen keinen wie auch immer
gearteten Mangel dar.
Unsere
Produkte, insbesondere Einzel- und Sonderanfertigungen (z.B. Motor- /
Karosserieumbauten) können als individuelle Produkte im Ergebnis
Unterschiede zueinander aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern
die Beschaffenheit der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw.
der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.
Ergänzend
zu VII) gelten abweichende Vorstellungen des Kunden von der Beschaffenheit
eines Produktes nicht als Mangel, sofern die Eigenschaften des Produktes
der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw. der allgemeinen
Verkehrsauffassung bzgl. dieses Produktes entsprechen.
5.
Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen, Eingriff in das Vertragsverhältnis
KS
kann sich zur Vertragserfüllung Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen)
bedienen. Ausschließlicher Ansprechpartner für sämtliche im laufenden
Vertragsverhältnis entstehenden Abwicklungsfragen ist ausschließlich KS.
Insbesondere Änderungen des Auftrages sowie Zusatzaufträge, welche den
Vertragsgegenstand betreffen, sind über KS abzuwickeln. Zwischen- und
Endabrechnungen, Anzahlungen etc. sind vom Kunden an KS zu leisten.
Sollte
der Kunde während des laufenden Auftrages direkt in Kontakt mit dem
Subunternehmer treten, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung von KS. Sollte der Kunde den Subunternehmer im Rahmen des
laufenden Auftrages zusätzliche Aufträge erteilen oder Änderungswünsche
direkt gegenüber dem Subunternehmer geltend machen, Zwischen- oder
Endabrechnungen vornehmen oder Anzahlungen leisten, so werden diese nicht
vom Vertragsverhältnis Kunde – KS erfasst. Sollte der
Vertragsgegenstand durch Änderungen des Auftrages sowie durch evtl.
Zusatzaufträge technische Modifikationen erfahren, erlischt aufgrund des
Eingriffes in das Vertragsverhältnis seitens des Kunden jegliche Gewährleistung
durch KS.
Sämtliche
Gewährleistungen sowie evtl. Schadensersatzansprüche aufgrund von
Fertigungsproblemen sind dann ausschließlich gegenüber dem
Subunternehmer geltend zu machen. Unter der schriftlichen Aberkennung von
Gewährleistungs/Schadensersatzansprüchen gegenüber KS tritt KS dessen
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Subunternehmer vollumfänglich
an den Kunden ab.
IX)
Gerichtsstand
Der
Gerichtsstand ist München, Deutschland.
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